Umgemeindung
Grundsätzlich ist jedes Kirchenmitglied der Gemeinde zugehörig, in deren Einzugsbereich es wohnt, unabhängig davon, wo man getauft oder konfirmiert wurde.
Wenn man sich einer anderen Gemeinde zugehörig fühlt, weil man dort die Gottesdienste besucht, gerne an anderen Veranstaltungen teilnimmt, früher dort wohnte oder, oder, oder …, kann man sich “umgemeinden” lassen. Dies ist sowohl im Kirchenbüro der aufnehmenden Gemeinde als auch im Büro der abgebenden Gemeinde möglich.
Konsequenzen daraus sind z.B. der Erhalt des Gemeindebriefes und das aktive und passive Wahlrecht bei Kirchenvorstandswahlen. Amtshandlungen (Taufe, Trauung etc.) können auch in wohnortfremden Gemeinden durchgeführt werden, man benötigt dann nur einen Nachweis der Kirchenmitgliedschaft der Heimatgemeinde, die sog. Dimissoriale.
Aktuelle Termine
- Sonntag, 20. Mai
10:30 Gottesdienst in der Friedenskirche Siek - Dienstag, 22. Mai
20:00 Diakonie-Ausschuss - Freitag, 25. Mai
10:00 MINI-Gottesdienst - Sonntag, 27. Mai
10:00 Festgottesdienst zu Pfingsten mit Abendmahl - Montag, 28. Mai
10:30 Ökumenischer Regionalgottesdienst auf der Wiese beim Haus am Eilberg - Sonntag, 3. Juni
18:00 Pray Day – der junge Gottesdienst
Kontakt
Alte Landstr. 20
22927 Großhansdorf
Fon: 04102/697423
Fax: 04102/697426
mail: Kirchenbuero@kirchengemeindegrosshansdorf.de