Umgemeindung
Grundsätzlich ist jedes Kirchenmitglied der Gemeinde zugehörig, in deren Einzugsbereich es wohnt, unabhängig davon, wo man getauft oder konfirmiert wurde.
Wenn man sich einer anderen Gemeinde zugehörig fühlt, weil man dort die Gottesdienste besucht, gerne an anderen Veranstaltungen teilnimmt, früher dort wohnte oder, oder, oder …, kann man sich “umgemeinden” lassen. Dies ist sowohl im Kirchenbüro der aufnehmenden Gemeinde als auch im Büro der abgebenden Gemeinde möglich.
Konsequenzen daraus sind z.B. der Erhalt des Gemeindebriefes und das aktive und passive Wahlrecht bei Kirchenvorstandswahlen. Amtshandlungen (Taufe, Trauung etc.) können auch in wohnortfremden Gemeinden durchgeführt werden, man benötigt dann nur einen Nachweis der Kirchenmitgliedschaft der Heimatgemeinde, die sog. Dimissoriale.
Aktuelle Termine
- Sonntag, 12. September
10:00 Gottesdienst - Dienstag, 14. September
20:00 Diakonie-Ausschuss - Samstag, 18. September
21:00 Sommernachtskonzert: Stormarn Singers - Sonntag, 19. September
10:00 Gottesdienst - Montag, 20. September
18:30 Taizé-Gebet - Freitag, 24. September
10:00 Mini-Gottesdienst für Kinder von 0-4 Jahren und ihre Eltern
Kontakt
Alte Landstr. 20
22927 Großhansdorf
Fon: 04102/697423
Fax: 04102/697426
mail: Kirchenbuero@kirchengemeindegrosshansdorf.de